NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER HEYMAGDA-APPS
Stand: 1.6.2026

1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „App-Nutzungsbedingungen") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Dealdraft GmbH (nachfolgend „App-Anbieter") und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend „Nutzer") über die Nutzung von HeyMagda-Apps (nachfolgend „Apps" bzw. „App“).
1.2 Die Apps sowie sämtliche über sie angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die App in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit dem Vertragsschluss versichert der Nutzer, Unternehmer in diesem Sinne zu sein. Der Nutzer hat auf Verlangen des App-Anbieters seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen.
1.3 Von diesen App-Nutzungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der App-Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Regelungenen im vom App-Anbieter mitgeteilten Angeboten gehen diesen App-Nutzungsbedingungen vor.

2 Abgrenzung zu weiteren Vertragswerken
2.1 Diese App-Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen dem App-Anbieter und dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung von Apps. Sie treten neben die Plattform-Nutzungsbedingungen, die das Verhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer in Bezug auf die Nutzung der Plattform „HeyMagda“ unter app.heymagda.ai (nachfolgend „Plattform“) regeln. Die Plattform-Nutzungsbedingungen bleiben von diesen App-Nutzungs-bedingungen unberührt.
2.2 Sofern eine App ein gesondertes Playbook benötigt, das Anweisungen für eine KI enthält, ist die Bereitstellung und Nutzung des Playbooks Gegenstand eines gesonderten Vertrags zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Playbook-Anbieter („Playbook-Nutzungsvertrag“). Diese App-Nutzungsbedingungen regeln nicht die Nutzung des Playbooks.

3 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
3.1 Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung von Apps zur Nutzung auf Zeit (Mietmodell). Eine dauerhafte Überlassung oder ein Erwerb von Apps findet nicht statt.
3.2 Die Leistungsbeschreibung jeder App ist jeweils online einsehbar unter https://app.heymagda.ai/app_leistungsbeschreibung_uebersicht_deutsch.
3.3 Apps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall. Der Nutzer bleibt für die Verwendung, Plausibilisierung und etwaige weitere fachliche Überprüfung jeglicher Ergebnisse selbst verantwortlich.
3.4 Der App-Anbieter entwickelt seine Apps in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Funktionalität fort und passt sie an geänderte technische und regulatorische Anforderungen an. Dies umfasst die Bereitstellung von Updates und Korrekturen zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Beschaffenheit gemäß Angebot.
3.5 Der App-Anbieter erbringt Support durch Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung sowie mittels Überprüfung, Diagnose und Behebung von Störungen. Supportanfragen sind über die Support-Funktion in der App oder per E-Mail an support@heymagda.ai zu richten.

4 Einsatz Künstlicher Intelligenz; Risikohinweis; Eigenverantwortung
4.1 Der App-Anbieter ist berechtigt, KI-Systeme von Drittanbietern einsetzen. In diesem Fall stellt der App-Anbieter sicher, dass Inhalte des Nutzers nur im technisch erforderlichen Umfang an den Drittanbieter übermittelt oder diesem zugänglich gemacht werden und dass der Drittanbieter angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen unterliegt. Der App-Anbieter trägt darüber hinaus Sorge dafür, dass die Drittanbieter die Inhalte des Nutzers nicht zu Trainingszwecken für ihre KI-Modelle verarbeiten.
4.2 Der App-Anbieter weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass KI-Systeme auf Grundlage statistischer Sprachmodelle arbeiten, deren Ergebnisse inhaltlich fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder im Einzelfall sachlich unzutreffend sein können. Die Ergebnisqualität kann insbesondere durch Qualität und Umfang des hochgeladenen Dokuments, durch die Komplexität der jeweiligen Vertragskonstellation sowie durch technisch bedingte Einschränkungen der eingesetzten Sprachmodelle beeinflusst werden.
4.3 Eine App ersetzt nicht die eigenverantwortliche fachliche Prüfung durch den Nutzer oder einen von ihm beauftragten Rechtsberater. Der Nutzer überprüft sämtliche von einer App generierten Ergebnisse vor einer geschäftlichen Verwendung eigenständig auf Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit und bewertet sie gegebenenfalls rechtlich.
4.4 Der Leistungsumfang des App-Anbieters beschränkt sich auf die technische Bereitstellung und den ordnungsgemäßen Betrieb seiner App einschließlich der Anbindung an die KI-Systeme. Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von den KI-Systemen generierten Ergebnisse ist nicht Gegenstand des geschuldeten Leistungserfolgs und stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar. Ansprüche des Nutzers wegen fehlerhafter, unvollständiger oder unzutreffender KI-generierter Ergebnisse sind ausgeschlossen, soweit eine App als solche technisch ordnungsgemäß funktioniert, die hochgeladenen, zu verarbeitenden Informationenfehlerfrei an die KI-Systeme übermittelt und deren Antwort unverfälscht ausgegeben wurde. Die Haftung nach Ziffer 14.1 bleibt hiervon unberührt.
4.5 Eine Haftung des App-Anbieters für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer KI-generierte Ergebnisse ohne gebotene eigenständige fachliche Kontrolle verwendet, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 14.1 bleibt hiervon unberührt.

5 Nutzungsrechte und Lizenzverstöße
5.1 Der App-Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des App-Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seiner im vereinbarten Umfang ein. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung.
5.2 Umfang und Anzahl der Nutzungsberechtigten richten sich nach der Buchung des Nutzers auf der Plattform bzw. im Angebot. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Nutzung einer gebuchten App ausschließlich durch die von ihm berechtigten Mitarbeiter erfolgt.
5.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt:
5.3.1 eine App oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder eine App für Dritte zu nutzen;
5.3.2 eine App zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) zulässig ist;
5.3.3 eine App ganz oder in Teilen an Dritte (andere Unternehmen und Personen als die berechtigten Nutzer) zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu sublizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu übergeben;
5.3.4 Hinweise auf Eigentumsrechte, Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale einer App zu ändern oder zu entfernen;
5.3.5 einer App zur Bereitstellung eigener Time-Sharing-Dienste, SaaS-Angebote, Servicebürodienstleistungen oder als Teil eines Application Service Providers zu nutzen.
5.4 Nutzt der Nutzer eine App über den erworbenen Nutzungsumfang (qualitativ oder quantitativ) hinaus, hat er unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen zu erwerben. Der App-Anbieter ist bei begründetem Verdacht einer unberechtigten Nutzung berechtigt, vom Nutzer eine vollständige und wahrheitsgemäße Auflistung der tatsächlichen nutzenden Personen/zugriffsberechtigten Mitarbeiter innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen zu verlangen.
5.5 Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 5, ist der App-Anbieter berechtigt:
5.5.1 den Nutzer in Textform zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands innerhalb von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen aufzufordern;
5.5.2 nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang zu einerApp ganz oder teilweise zu sperren, bis der vertragsgemäße Zustand hergestellt ist; die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt;
5.5.3 den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, sofern der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Sperrung hergestellt wird oder der Verstoß schwerwiegend ist;
5.5.4 Nachvergütung für die unberechtigte Nutzung zu verlangen.
5.6 Weitergehende Ansprüche des App-Anbieters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Im Falle einer Sperrung oder Kündigung hat der Nutzer die Nutzung der App unverzüglich einzustellen.

6 Geistiges Eigentum und Freistellung
6.1 Sämtliche an einer App bestehenden gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums stehen ausschließlich dem App-Anbieter zu. Der Nutzer erhält ausschließlich das in Ziffer 5.1 beschriebene einfache Nutzungsrecht.
6.2 Sämtliche Rechte an den vom Nutzer hochgeladenen Informationen verbleiben beim Nutzer. Der App-Anbieter erwirbt an diesen Dokumenten keine Nutzungsrechte, die über den für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Umfang hinausgehen, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.
6.3 Der Nutzer räumt dem App-Anbieter an den vom Nutzer mittels einer App erstellten Inhalten ein einfaches bzw. nicht-ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die vom Nutzer eingestellten Inhalte im technisch erforderlichen Umfang zu vervielfältigen, zu speichern, zu archivieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu übermitteln, soweit dies für den App-Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
6.4 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm erstellten, hochgeladenen und/oder geteilten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und im Einklang mit geltendem Recht stehen.
6.5 Der Nutzer stellt den App-Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder geltendem Recht durch die vom Nutzer erstellten, hochgeladenen oder geteilten Inhalte gegen den App-Anbieter geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der Anwaltsgebühren auf Grundlage eines angemessenen branchenüblichen anwaltlichen Stundensatzes. Der Nutzer ist verpflichtet, den App-Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu informieren und den App-Anbieter bei der Rechtsverteidigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen oder diese im Fall der Aufforderung durch den App-Anbieter auf eigene Kosten zu übernehmen.
6.6 Der App-Anbieter ist berechtigt, Inhalte des Nutzers unverzüglich zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der App-Anbieter wird den Nutzer über die Sperrung oder Entfernung unverzüglich in Textform unterrichten. Eine Haftung des App-Anbieters für die Nichtverfügbarkeit gesperrter oder entfernter Inhalte ist ausgeschlossen, sofern die Sperrung oder Entfernung auf einem hinreichend begründetem Verdacht beruht.

7 Benchmarking; Nutzung von Vertragsdaten
7.1 Der App-Anbieter ist berechtigt, aus den vom Nutzer bereitgestellten bzw. hochgeladenen strukturelle Merkmale zu extrahieren, zu pseudonymisieren und in aggregierter, nicht rückidentifizierbarer Form in einer branchen- und themenspezifischen Benchmark-Datenbank zu speichern und zu nutzen (nachfolgend „Benchmarking").
7.2 Das Benchmarking dient der Erstellung anonymisierter, aggregierter Marktauswertungen. Eine Weitergabe individueller, auf den Nutzer rückführbarer Inhalte an Dritte findet nicht statt.
7.3 Ein Training der Parameter von KI-Systemen mit Informationen des Nutzers findet nicht statt.

8 Weitere Pflichten des Nutzers
8.1 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über diese App-Nutzungsbedingungen zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass diese die Bestimmungen dieser App-Nutzungsbedingungen einhalten. Der Nutzer haftet gegenüber dem App-Anbieter für das Verhalten seiner Mitarbeiter gemäß § 278 BGB.
8.2 Der Nutzer ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bei der Verwendung der App verantwortlich. Der Nutzer darf insbesondere nicht:
8.2.1 im Rahmen der Nutzung einer App gegen die guten Sitten verstoßen;
8.2.2 eine App missbräuchlich nutzen;
8.2.3 Urheber-, Marken-, Patent-, Namens-, und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und/oder Eigentumsrechte Dritter verletzen;
8.2.4 Inhalte mit Viren, Trojanischen Pferden oder sonstiger Schadsoftware hochladen bzw. übermitteln;
8.2.5 pornografische, gewaltverherrlichende und/oder rechtswidrige Inhalte hochladen bzw. übermitteln, zugänglich machen, verbreiten und/oder zu rechtswidrigen Handlungen auffordern.
8.3 Der Nutzer hat jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, eine übermäßige Belastung einer App herbeizuführen, die Funktionalität der zugrundeliegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen, zu manipulieren oder die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit einer App zu gefährden.
8.4 Der Nutzer wird seine Zugangsdaten und die seiner Mitarbeiter für Dritte unzugänglich aufbewahren und geheim halten. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Nutzer den App-Anbieter hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
8.5 Der Nutzer verpflichtet sich, dem App-Anbieter etwaige Störungen der Software unverzüglich mitzuteilen. Die Störungsmeldung hat eine nachprüfbare Beschreibung der Art und der Umstände des Auftretens der Störung zu enthalten.
8.6 Bei der Verarbeitung von Aufnahmen und Medieninhalten durch die App können trotz Verwendung modernster Technologien Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Dem Nutzer obliegt daher eine Überprüfung der erstellten Inhalte, bevor er diese intern oder extern veröffentlicht bzw. zugänglich macht.
8.7 Der Nutzer erklärt und gewährleistet, dass er berechtigt ist, die mittels einer App erstellten Inhalte hochzuladen bzw. zu übermitteln sowie beim Nutzer intern und gegebenenfalls extern bereitzustellen, zu teilen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.
8.8 Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die hochgeladenen Dokumente keine personenbezogenen Daten enthalten. Soweit personenbezogene Daten unvermeidbar sind, hat der Nutzer die für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten.
8.9 Der Nutzer beachtet bei der Nutzung einer App im Rahmen eigener Mandate oder Geschäftsvorgänge die für ihn geltenden berufs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.

9 Verfügbarkeit
9.1 Der App-Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App, schuldet jedoch, soweit nicht gesondert ein Service-Level vereinbart ist, eine Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel. Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Die Verfügbarkeit der Plattform liegt im Verantwortungsbereich des Plattformbetreibers.
9.2 Wartungsbedingte Ausfälle oder Einschränkungen werden dem Nutzer mit angemessenem Vorlauf, in der Regel mindestens 48 Stunden im Voraus, angekündigt. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
9.3 Es kann daneben zu unvorhersehbaren Ausfällen kommen, z.B. durch Netzwerkausfälle, nicht kontrollierbare technische Störungen, Störungen bei Drittdienstleistern, etc. Solche Ausfälle werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
9.4 Der App-Anbieter wird in allen Fällen von Ziffer 9 die Verfügbarkeit so schnell wie möglich wiederherstellen.

10 Vergütung, Zahlungsbedingungen
10.1 Die Vergütung für die Nutzung einer App sowie etwaige Vereinbarungen zur Zahlungsweise richten sich nach dem Angebot.
10.2 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der App-Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
10.3 Der Nutzer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

11 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
11.1 Für den Abschluss eines App-Nutzungsvertrages nimmt der Nutzer das Angebot des App-Anbieters an.
11.2 Die Laufzeit eines App-Nutzungsvertrags ist im Angebot geregelt und verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit (gleiche Dauer), sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende einer Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den App-Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:
11.3.1 der Nutzer die ihm obliegenden Pflichten gemäß diesen App-Nutzungsbedingungen erheblich verletzt;
11.3.2 der Nutzer mit der Zahlung der Vergütung mehr als vier (4) Wochen ab Fälligkeit in Verzug ist;
11.3.3 über das Vermögen des Nutzers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
11.4 Die Kündigung bedarf der Textform. Der Nutzer kann in der App bzw. per E-Mail an support@heymagda.ai kündigen.
11.5 Ab Zugang der Kündigungserklärung erhält der Nutzer für einen Zeitraum von sechs (6) Wochen, mindestens jedoch bis zum Vertragsbeendigungszeitpunkt, die Möglichkeit, die von ihm in einer App eingestellten Inhalte und Dokumente selbständig auf einen eigenen Datenträger herunterzuladen.
11.6 Nach Ablauf der in Ziffer 11.5 genannten Frist ist der App-Anbieter berechtigt, die gespeicherten Inhalte des Nutzers in der gekündigten App zu löschen. Der App-Anbieter wird den Nutzer mindestens zwei (2) Wochen vor der beabsichtigten Löschung in Textform darüber informieren.
11.7 Soweit die in Ziffer 11.5 genannte Frist dem Nutzer nicht genügt, kann dieser beim App-Anbieter in Textform (E-Mail genügt) Verlängerungen von jeweils einem (1) Monat beantragen, wobei für jede Verlängerung die vereinbarte anteilige Monatsvergütung fällig wird.

12 Gewährleistung
12.1 Der App-Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit seiner Apps und deren Aufrechterhaltung während der Vertragslaufzeit.
12.2 Der App-Anbieter gibt keine Gewähr dafür, dass seine Apps trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von sämtlichen Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist.
12.3 Der Nutzer ist verpflichtet, dem App-Anbieter etwaig auftretende Mängel einer App nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform unter Beschreibung der Art und der näheren Umstände des Auftretens des Mangels anzuzeigen und bei der Eingrenzung und Identifikation des Mangels und der Fehlerquelle mitzuwirken.
12.4 Im Fall von Mängeln ist der Nutzer berechtigt, die Beseitigung des Fehlers zu verlangen. Erfolgt die Beseitigung des Fehlers nicht innerhalb einer vom Nutzer gesetzten angemessenen Frist, so ist dieser zu einer angemessenen Minderung der Vergütung für die Dauer des Vorliegens des Fehlers berechtigt. Bleibt die Fehlerbeseitigung auch nach einer vom Nutzer gesetzten angemessenen Nachfrist erfolglos, ist dieser berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
12.5 Etwaige weitere nicht abdingbare gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.

13 Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel
13.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der App-Anbieter verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung einer App gemäß den Bestimmungen dieser App-Nutzungsbedingungen und frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
13.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der App gegen den Nutzer berechtigte Ansprüche erhebt, wird der App-Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die App entweder ein Nutzungsrecht erwirken, eine App so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die App austauschen, sofern dadurch die geschuldete Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies dem App-Anbieter nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, kann der Nutzer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
13.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Nutzer den App-Anbieter über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem App-Anbeiter alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
13.4 Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Nutzers, durch eine vom App-Anbieter nicht voraussehbare Anwendung oder durch eine Veränderung einer App durch den Nutzer verursacht wird.

14 Haftung
14.1 Der App-Anbieter haftet unbeschränkt:
14.1.1 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
14.1.2 für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
14.1.3 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
14.1.4 im Umfang einer übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie. Garantien müssen ausdrücklich und in Textform gewährt werden und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie" bezeichnet werden;
14.1.5 in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
14.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des App-Anbieters der Höhe nach auf den direkten, unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
14.3 Die Haftung des App-Anbieters für die einfach fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 14.2 sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.
14.4 Die Parteien sind sich einig, dass der bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne der Ziff. 14.2 den Gesamtbetrag von EUR 250.000,00 pro Schadensfall nicht übersteigt.
14.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung des App-Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14.6 Der Nutzer ist allein für die Inhalte der von ihm oder seinen Mitarbeitern mittels einer App gespeicherten und veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der App-Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten daraus entstehen, dass der Nutzer seinen Pflichten aus Ziffer 6 und Ziffer 8 dieser App-Nutzungsbedingungen nicht nachkommt.
14.7 Der App-Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder entgangene Einsparungen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 14.1.
14.8 Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer Analyseergebnisse einer App ohne die nach Art der jeweiligen rechtlichen Prüfung gebotene fachliche Kontrolle eigenmächtig verwendet, haftet der App-Anbieter nicht.
14.9 Jede Partei ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Der Nutzer hat insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist die Haftung der anderen Partei für den dadurch entstandenen Mehrschaden ausgeschlossen.
14.10 Soweit die Haftung des App-Anbieters nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.

15 Geheimhaltung
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien verwahren und sichern diese Informationen so, dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
15.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die:
15.2.1 dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden;
15.2.2 bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser App-Nutzungsbedingungen beruht;
15.2.3 aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen, wobei der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei – soweit zulässig und möglich – vorab unterrichten wird.
15.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Apps vor unbefugtem Zugriff oder Zugang durch Dritte zu schützen und sicherzustellen, dass keine Kopie, Veröffentlichung oder sonstige Form der Preisgabe der Apps erfolgt, es sei denn, dies ist nach dem Vertrag zulässig.
15.4 Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern und Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und diese entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
15.5 Die Regelung in Ziffer 7 (Benchmarking) bleibt von dieser Geheimhaltungspflicht unberührt, soweit die dort genannten Voraussetzungen (Pseudonymisierung, Aggregation, fehlende Rückidentifizierbarkeit) eingehalten werden.

16 Datenschutz
16.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der App richtet sich nach den Datenschutzhinweisen des Plattformbetreibers unter https://app.heymagda.ai/datenschutzhinweise_deutsch.
16.2 Soweit der App-Anbieter im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die ggf. im Angebot in den Vertrag einbezogen wird.
16.3 Soweit der Nutzer im Rahmen der Nutzung einer App personenbezogene Daten verarbeitet, obliegt dem Nutzer die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzregelungen.

17 Änderung der Leistung und der App-Nutzungsbedingungen
17.1 Der App-Anbieter ist berechtigt, seine Apps weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere aufgrund veränderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken, sind jederzeit zulässig.
17.2 Wesentliche Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs wird der App-Anbieter dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform ankündigen. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
17.3 Der App-Anbieter ist berechtigt, diese App-Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
17.3.1 Vorgenommene Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt.
17.3.2 Der App-Anbieter wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.
17.3.3 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer diesen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform gegenüber dem App-Anbieter widerspricht.
17.3.4 Im Falle eines wirksamen Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu.

18 Verjährung
18.1 Ansprüche des Nutzers gegen den App-Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Mängeln einer App verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Nutzers von den anspruchsbegründenden Umständen.
18.2 Ziffer 18.1 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist sowie in sonstigen Fällen, in denen zwingende gesetzliche Verjährungsfristen gelten.

19 Schlussbestimmungen
19.1 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des App-Anbeiters auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien auf Grundlage dieser App-Nutzungsbedingungen geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
19.4 Erfüllungsort ist der Sitz des App-Anbieters. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ausschließlicher Gerichtsstand Walldorf. Zuständig sind das Amtsgericht Wiesloch, soweit gesetzlich das Amtsgericht sachlich zuständig ist, im Übrigen das Landgericht Heidelberg. Der App-Anbieter ist berechtigt, den Nutzer zusätzlich an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
19.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige planwidrige Regelungslücken.
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